Altersnachweis:
Bitte bringt euren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) zusammen mit eurer Con-Bestätigung zur Bloody Diaries mit. Auch beim Ticketkauf an der Tageskasse muss der Ausweis als Altersnachweis vorgelegt werden.
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten:
Diese muss schriftlich sein und folgenden Inhalt haben:
Hiermit bestätigen ich/wir (Name/Adresse der/des Erziehungsberechtigten), dass mein/unser/e Sohn/meine Tochter (Name, Vorname, Geburtsdatum) die Bloody Diaries allein besuchen darf.
Datum/Unterschrift
Beispiel:
Hiermit bestätigen wir, Anneliese und Hans Meier, Musterstrafle 1, 11111 Musterstadt, dass meine Tochter Bianca Meier, geboren am 01.01.1999, die Bloody Diaries allein besuchen darf.
8. Juni 2012 / Unterschrift Anneliese Meier, Unterschrift Hans Meier
Diese schriftliche Einverständniserklärung muss unbedingt Bloody Diaries mitgebracht werden, zusammen mit dem Ausweis und der Con-Bestätigung. Ohne diese Unterlagen ist die Teilnahme an der Con nicht möglich.
Jugendschutz:
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Also Konzert und Disco: Hier können 16-18-jährige bis 24 Uhr rein.
Alle unter 16 Jahre prinzipiell nicht, auch nicht in das Konzert. Sollten sie jedoch ihre Eltern dabei haben, oder eine volljährige Begleitperson, die von den Eltern die schriftliche Erlaubnis zur Aufsicht hat, dann dürfen auch diese Leute bis 24 Uhr rein.
